Im Grunde hat sich zu früher nicht viel geändert. Presseleute kannten die meisten Regeln schon lange.
Nur mit den zunehmenden vereinfachten digitalen Möglichkeiten ist die Würde des Menschen auf der Strecke geblieben. Mittlerweile kann fast jeder mal schnell Fotos machen und sofort weiter verschicken, kann anonym und ungeprüft beliebige Texte augenblicklich in alle Welt verbreiten. "Weil das alle machen" ist es schon so selbstverständlich geworden, dass unser Gerechtigkeitsempfinden hinterherhinkt. Erst wenn wir selbst unangenehm betroffen sind, wachen wir auf und sind überrascht, was mit den leichfertig verschickten Daten möglich ist.
Seit dem 24.5.2018 ist nun auch in der Kirche ein Datenschutzgesetz (KDG) verbindlich und viele Verantwortliche in den Gemeinden sind verunsichert und fühlen sich teilweise auch überfordert.
Was ist zukünftig noch erlaubt, beispielsweise im Zusammenhang mit Fotos von Veranstaltungen, auf denen Personen erkennbar sind? Und was ist mit Namen, die im Pfarrbrief veröffentlicht werden? Warum betrifft das neue Gesetz auch Fotografien im Pfarrbrief und auf der Kirchenhomepage?
Antworten auf diese Fragen und mehr finden Sie im neuen Newsletter von Pfarrbrief.de
Wissenswertes
Datenschutz – Die Absicht, die hinter den neuen Datenschutzgesetzen steht, ist die Fürsorge für jede einzelne Person. Dessen Privatsphäre und persönliche Daten sind gerade in Zeiten der zunehmenden Digitalisierung gefährdeter denn je. Diese sollen durch verbindliche, staatlich genormte Spielregeln EU-weit für alle geschützt werden.