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Ab heute gilt das neue Datenschutz-Gesetz - auch für die Kirche. Die Verwirrung ist groß. Rechtsunsicherheit, mangelnde Informationen, lebensferne Auslegungen. Das neue kirchliche Datenschutz-Gesetz schadet dem eigentlichen Anliegen, meint Felix Neumann.

Das neue Datenschutzrecht ist nicht perfekt, aber besser als sein Ruf – doch in der Praxis gibt es einiges, das noch im Argen liegt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) am 24. Mai ist noch lange nicht klar, wie die Umsetzung jetzt funktionieren soll. Die Panik ist groß, weil einige zum ersten Mal auf Datenschutz aufmerksam werden. Vieles, was jetzt in letzter Minute erledigt wird, wäre eigentlich schon lange Pflicht gewesen. Aber vieles ist tatsächlich noch vage, einiges schlecht geregelt, und oft wurde die Umsetzung verschleppt und die Akzeptanz des Gesetzes durch allzu enge Auslegung untergraben.

Niemand darf den guten Ruf, den jemand hat, rechtswidrig schädigen und das persönliche Recht eines jeden auf den Schutz der eigenen Intimsphäre verletzen.

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Bild: Martin Manigatterer In: Pfarrbriefservice.de

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